Die angebliche "WM-Klausel" von Nico Schlotterbeck bei Borussia Dortmund sorgte zuletzt für viele Diskussionen. Sind die Informationen über den BVB-Vertrag, die bekannt schienen, falsch?
Wie Klub-Boss Carsten Cramer im "TOMorrow Business Podcast" behauptete, traf kein bisheriger Bericht über die Causa Schlotterbeck voll ins Schwarze.
"Wenn ich dich als Journalist bezeichnen darf: Du bist jetzt der 23. oder 24. Journalist, der es nicht geschafft hat, die Vertragskonstellation zu einhundert Prozent zutreffend wiederzugeben", sagte Cramer in dem Gespräch mit Moderator Tom Junkersdorf. "Ich habe bisher noch keinen getroffen – alle sind ja gut informiert und wissen Bescheid –, der die Konstellation so wiedergegeben hat, wie wir sie gemeinsam unterschrieben haben."
Angeblich enthält Schlotterbecks bis 2031 datierter Kontrakt beim BVB eine Klausel, die ihm erlaubt, bis kurz nach der WM in diesem Sommer noch den Verein zu wechseln. Sie soll aber nur für bestimmte Top-Klubs - dem Vernehmen nach Real Madrid, FC Barcelona und FC Liverpool - gelten und dem BVB im Falle eines Wechsels zwischen 50 und 60 Millionen Euro in die Kassen spülen.
Keine Ausstiegsklauseln beim BVB? "Okay, aber realitätsfremd"
Rund um Schlotterbecks "Bekenntnis light" kamen rund um den BVB auch Debatten über das Wohl und Wehe von Ausstiegsklauseln insgesamt auf. Denn: Die einstige BVB-Doktrin, den Stars solche Exit-Optionen nicht zu gewähren, gilt nicht mehr.
So soll auch Felix Nmechas neues Arbeitspapier, das 2030 endet, eine Hintertür für einen vorzeitigen Vereinswechsel enthalten. Selbiges gilt wohl für Serhou Guirassy, der auf dem Papier bis 2028 an die Schwarz-Gelben gebunden ist.
Mehr dazu:
Die Vertragsgespräche mit Karim Adeyemi sollen sich auch deshalb äußerst kompliziert gestalten, weil seine Berater ebenfalls eine solche Klausel fordern sollen.
"Die Ausstiegsklausel an sich als Stilmittel in Verträgen per se zu verdammen, ist okay, aber realitätsfremd", betonte Cramer. "Es wird immer mal wieder Situationen geben, in denen man auf besondere Vertragsrahmenbedingungen eingehen muss. Es kann dann auch mal sein, dass Ausstiegsklauseln zum Werkzeug des Vereins oder des Spielers dazugehören. Wie und wann wir sie wo einsetzen, werden wir nicht kommentieren."































