Seit diesem Mittwoch gilt auch im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese beinhaltet beispielsweise, dass die Fußballspiele des BVB, VfL Bochum, 1. FC Köln, FC Schalke 04 und allen weiteren NRW-Klubs nur von Geimpften oder Genesenen besucht werden dürfen. Zweitligist S04 hat sich daher jetzt etwas für den Teil seiner Anhänger überlegt, die die 2G-Regeln derzeit nicht erfüllen.
Am Mittwoch veröffentlichte der Klub aus Gelsenkirchen, wie er für die beiden ausstehenden Heimspiele in der 2. Bundesliga gegen den SV Sandhausen (27. November) und den 1. FC Nürnberg (10. Dezember) verfahren wolle.
In dem Schreiben an seine Anhängerschaft stellte der Verein zunächst gemäß der jüngsten CoronaSchVO ausdrücklich klar: "Wer noch kein Impfangebot in Anspruch genommen hat, wird die beiden verbleibenden Heimspiele definitiv nicht besuchen können."
Dem betroffenen Teil der Schalker Stadiongänger, die bis zuletzt noch ungeimpft gewesen sind, bot der S04 daraufhin an, "ihre Dauerkarten für die beiden Spiele auszusetzen".
Das Geld für die zwei genannten Heimspiele in der Veltins Arena gäbe es vollumgänglich erstattet, führten die Königsblauen auf ihrer Vereinshomepage weiter aus.
FC Schalke: Auch Tageskarten werden erstattet
Von allzu viel Bürokratie und Schriftverkehr solle dabei abgesehen werden. Es reiche eine formlose Mail mit der Erstattung der Eintrittspreise für die beiden Spiele, eine explizite Prüfung des Impfstatus wird es von Schalker Seite in diesem Falle nicht geben. "Der S04 vertraut darauf, dass Schalker untereinander ehrlich sind", hieß es dazu in der Vereinsmitteilung.
Auch Tageskarteninhaber, die bereits Tickets für das Heimspiel gegen den SV Sandhausen erworben hatten, jetzt aber aufgrund der verschärften 2G-Regel nicht mehr in die Veltins Arena kommen dürfen, können die Eintrittskarten zurückgegeben bei voller Erstattung des Kaufpreises, hieß es weiter.
Dass es künftig auch wieder zu einer drastischen Reduzierung der Zuschauerkapazitäten in Gänze kommen könnte, wollte der Klub explizit nicht ausschließen und verwies auf die Entscheidungshoheit der Landesregierung in NRW.




























