Das DFB-Sportgericht hat am Montagnachmittag verkündet, wie lange Nicolas Jackson vom FC Bayern nach seiner Roten Karte im Bundesliga-Spiel gegen Bayer Leverkusen gesperrt ist.
Der Angreifer wurde vom Sportgericht nach seinem Platzverweis in der 42. Spielminute für die kommenden zwei Meisterschaftsspiele gesperrt.
Das Urteil wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss gefällt. Die Begründung auf der Homepage des DFB: Jackson habe sich eines "rohen Spiels gegen den Gegner" schuldig gemacht.
Am vergangenen Samstag hatte der Leihspieler seinen Leverkusener Gegenspieler Martin Terrier unabsichtlich, aber überhart mit einem Tritt gegen den Knöchel gefoult. Schiedsrichter Christian Dingert entschied erst auf Gelb, korrigierte seine Entscheidung nach Eingreifen des VAR aber auf eine glatte Rote Karte.
Für den senegalesischen Offensivspieler war die Partie nach seinem erst siebten Startelf-Einsatz in der laufenden Bundesliga-Spielzeit damit bereits vor der Halbzeit beendet.
Jackson fehlt dem FC Bayern gegen Berlin und Freiburg
Mit der Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist der Fall nun abgeschlossen. Das Urteil gilt als rechtskräftig, weitere Einspruchsmöglichkeiten von Seiten des FC Bayern bestehen nicht mehr.
Mehr dazu:
Für den Tabellenführer aus München bedeutet die Sperre damit einen personellen Rückschlag, Jackson wird seinem Team in den kommenden beiden Ligaspielen gegen Union Berlin (H) und den SC Freiburg (A) fehlen und kann erst danach wieder ins Geschehen eingreifen.
Zuvor hatte das DFB-Sportgericht bereits vermeldet, dass es den Einspruch gegen den zweiten Platzverweis des FC Bayern vom Samstag abgewiesen hatte. Luiz Diaz hatte die Gelb-Rote Karte gesehen. Die zweite Verwarnung handelte er sich dabei nach einer vermeintlichen Fehlentscheidung von Schiedsrichter Dingert ein.




























