Matthias Kreutzer, ehemaliger Coach des FC Schalke 04, wird das Trainerteam von Miroslav Klose beim 1. FC Nürnberg als Co-Trainer verstärken.
Das bestätigte der Club am Donnerstag. Demnach wird Kreutzer die bereits bestehenden Co-Trainer Javier Pinola und Jeromé Polenz unterstützen. Bereits am Donnerstag soll der 43-Jährige erstmals beim 1. FC Nürnberg auf dem Platz stehen.
"Wir haben schnell festgestellt, dass wir inhaltlich gleich über Fußball denken und auch menschlich auf einer Wellenlänge liegen. Deshalb ist Matthias die passende Ergänzung für unser Trainerteam, die wir gesucht haben", wird Cheftrainer Klose in einer Mitteilung zitiert: "Er wird uns mit seinen Ideen bereichern und zudem dafür sorgen, dass sich jeder einzelne wieder intensiver seinen spezifischen Aufgaben widmen kann."
Sportvorstand Joti Chatzialexiou betonte: "Aufgrund der vielfältigen Anforderungen waren wir uns schon länger einig, unser Trainerteam wieder breiter aufstellen zu wollen. Er ist ein analytisch starker Trainer und kann durch seine Ideen der Mannschaft sowohl im Training, als auch in der Spielvorbereitung wichtige Hilfestellungen im individual- und mannschaftstaktischen Kontext vermitteln."
Matthias Kreutzer war zuletzt beim FC Schalke 04 tätig. Der gebürtige Erfurter hatte seit 2019 insgesamt fünf Jahre lang für die Königsblauen in verschiedenen Funktionen gearbeitet.
ANZEIGE: Jetzt 44% Ersparnis für DAZN Unlimited sichern!
Unter anderem war er unter den Cheftrainern Huub Stevens, Dimitrios Grammozis, Thomas Reis oder Karel Geraerts als Co-Trainer tätig, betreute den FC Schalke 04 aber auch zweimal als Interimstrainer in der Bundesliga und 2. Bundesliga.
Unrühmliches Ende zwischen Kreutzer und dem FC Schalke 04
Das Ende der Zusammenarbeit zwischen den Knappen und dem Fußballlehrer war zuletzt ein unrühmliches.
Gegen seine Entlassung im Sommer 2024 "aus betrieblichen Gründen" war Kreutzer gerichtlich vorgegangen, es kam zum Rechtsstreit zwischen dem Verein und seinem Angestellten.
Den Forderungen des 43-Jährigen auf Nachforderungen wurde vor Gericht dann auch entsprochen. Trotzdem hatten sich beide Parteien außergerichtlich auf eine Vertragsauflösung geeinigt.




























