Der vom Abstieg bedrohte Fußball-Bundesligist FC Schalke 04 muss um den Verbleib einer seiner Stammspieler bangen. Nachdem Interesse des 1. FC Union Berlin bekannt geworden war, bringt sich offenbar nun auch Borussia Mönchengladbach in Stellung.
Die Zukunft von S04-Mittelfeldspieler Alex Král ist wenige Wochen vor dem Saisonende weiter ungeklärt. Nachdem "Bild" Anfang Mai über ein mögliches Angebot von Union Berlin für den tschechischen Nationalspieler berichtet hatte, hat nun auch Gladbach seinen Hut in den Ring geworden. Das berichtet das Portal "transfermarkt.de".
Demnach hat die Borussia sogar eine aus finanzieller Sicht "viel interessantere" Offerte vorgelegt. Nähere Zahlen gehen aus dem Bericht nicht hervor.
Klar ist: Anders als Union Berlin kann Gladbach nach einer enttäuschenden Saison, die man in der Bundesliga-Tabelle im Mittelfeld abschließen wird, nicht mit der sportlichen Perspektive punkten. Die Köpenicker haben hingegen erneut das Ticket für das internationale Geschäft gebucht, sogar der erstmalige Einzug in die Champions League ist möglich.
Dritte Option für Král ist derweil ein Verbleib beim FC Schalke 04. Diese soll dem Bericht zufolge weiterhin ein Thema sein. Sollte der Revierklub jedoch nach nur einem Jahr im Oberhaus erneut absteigen, dürfte ein weitere Zusammenarbeit äußerst unrealistisch werden.
Alex Král könnte länger in der Bundesliga bleiben
Der 25-Jährige war zu Saisonbeginn auf Leihbasis vom russischen Klub Spartak Moskau zum FC Schalke gekommen. Da die FIFA die im vergangenen Jahr für ausländische Spieler und Trainer von ukrainischen und russischen Klubs erlassene Transfer-Sonderregelung am vergangenen Montag bis zum Ende der Saison 2023/24 ausgeweitet hat, könnte Král länger in Deutschland bleiben.
Wer die Ukraine oder Russland wegen des russischen Angriffskriegs verlassen hat und nach der laufenden Saison nicht zurückkehren möchte, kann seinen Vertrag somit mit Genehmigung der FIFA einseitig aussetzen. Voraussetzung ist, dass der Spieler seinen Stammverein bis zum 1. Juli über diesen Schritt informiert hat. Für Spieler, die sich im vergangenen Jahr für einen Verbleib entschlossen hatten, gilt die Regel indes nicht mehr.





























