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Urteil aufgehoben: Pechstein hat Chance auf Schmerzensgeld

Pechstein erzielt Erolg im Kampf um Schadensersatz
Pechstein erzielt Erolg im Kampf um Schadensersatz
Foto: © AFP/SID/WANG ZHAO
12. Juli 2022, 19:30

Claudia Pechstein hat wieder eine Chance auf Schadensersatz für ihre zweijährige Dopingsperre. Vor dem Bundesverfassungsgericht feierte die fünfmalige Olympiasiegerin einen Teilerfolg.

Claudia Pechstein war zu Tränen gerührt, als die Karlsruher Richter der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin bei ihrem ewigen Prozess-Marathon neue Hoffnung gaben. "Ich bin gedemütigt und öffentlich hingerichtet worden. Nun ist der Tag der Erleichterung nach 13 Jahren dieser Unrechtssperre gekommen", sagte die 50-Jährige am Dienstag sichtlich bewegt. Denn Pechstein besitzt tatsächlich weiterhin die Chance auf Schadensersatz in Millionenhöhe für ihre zweijährige Dopingsperre.

Dies ist die Konsequenz aus einem Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht verkündete. "Nun habe ich endlich die Möglichkeit, vor ein deutsches Gericht zu gehen. Das ist unglaublich. Ich habe immer an Gerechtigkeit geglaubt. Viele haben es belächelt, aber ich habe immer gesagt, dass Gerechtigkeit siegen wird", sagte Pechstein in einem Video, das sie auf Facebook veröffentlichte.

Pechstein klagt gegen den Weltverband

Im Detail wurde nach geschlagenen sechs Jahren einer Verfassungsbeschwerde Pechsteins stattgegeben. Folglich werde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben, da es Pechsteins Justizgewährungsanspruch verletze. Der Fall wurde an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen, wo Pechstein ihr Verfahren gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) fortsetzen kann. Die Erfolgsaussichten sind Stand jetzt jedoch ungewiss.

2016 hatte der BGH Pechsteins Klage gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadenersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro für unzulässig erklärt. 2009 war sie für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurückführte. Dies war von führenden Hämatologen bestätigt worden. Seither kämpft Pechstein vor Gericht.

Die Sperre war damals vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden, wogegen Pechstein klagte. Letztlich versetzte das BGH-Urteil 2016 Pechstein in ihrem Kampf einen herben Rückschlag. In der Urteilsbegründung hatte die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung zugunsten des CAS die entscheidende Rolle gespielt. Anders als das OLG München in einem Zwischenurteil aus dem Jahr 2015 hatte der Kartellsenat des BGH das Verbandsgericht anerkannt.

Das Verfassungsgericht kippte die Entscheidung nun, wie es in der zugehörigen Pressemitteilung gleich im Titel lautete, "wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel". Insbesondere geht es dabei um eine öffentliche Verhandlung, die Pechstein einst beantragt hatte, der was der CAS aber zurückwies. Folglich sei Pechsteins Justizgewährungsanspruch daher auch verletzt worden, "weil der Bundesgerichtshof die Bedeutung des Anspruchs auf Öffentlichkeit des Verfahrens verkannt hat".

Der achtmaligen Olympiateilnehmerin war die Genugtuung anzumerken. "Das ist Sportgeschichte, die ich auch da geschrieben habe", sagte sie.

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