Schlechtes Benehmen hat Sebastian Vettel beim Österreich-Grand-Prix der Formel 1 2022 in Spielberg eine Strafe eingebracht.
Der viermalige Weltmeister wurde von den Sportkommissaren des Automobil-Weltverbands (FIA) für schuldig befunden, seiner Vorbildrolle nicht nachgekommen zu sein. Das Urteil sieht eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro vor, allerdings auf Bewährung für den Rest der Rennsaison.
Was aber hat Vettel genau getan? Das schildern die Sportkommissare in ihrer Urteilsbegründung. Darin heißt es: "Sebastian Vettel hat am Freitag die Fahrerbesprechung ohne Erlaubnis verlassen." Vettel habe außerdem seinen Unmut kundgetan über den Verlauf der Versammlung.
Die Sportkommissare notieren weiter: "Es ist den Fahrer nicht gestattet, zu gehen, wann sie es wünschen. [Vettels Verlassen der Räumlichkeiten] stellt also einen Verstoß gegen die Anwesenheitspflicht [bei der Fahrerbesprechung] dar."
Und: "Fahrer auf diesem Niveau sind Vorbilder für alle anderen Rennfahrer in aller Welt. Die Sportkommissare sind der Meinung, Vettel ist seiner Vorbildrolle in diesem Fall nicht gerecht geworden."
Die Sportkommissare legen Vettel einen Verstoß gegen Artikel 12.2.1 f) des Internationalen Sportkodex zur Last, außerdem gegen Artikel 20.1 des Sportlichen Reglements der Formel 1.
Artikel 12.2.1 f) im Internationalen Sportkodex regelt Strafen für den Fall, dass jemand der FIA, deren Institutionen, Mitgliedern oder handelnden Personen in Worten, Taten oder schriftlich "Schaden oder Verlust" zufügt oder sich anderweitig nachteilig über den Motorsport und die von der FIA vertretenen Werte äußert.
Artikel 20.1 des Sportlichen Formel-1-Reglements besagt unter anderem: "Alle Fahrer und Teammanager müssen an den Besprechungen unter dem Vorsitz des Renndirektors teilnehmen."
Vettel entschuldigt sich für sein Verhalten
Vettel selbst hat nach dem Vorfall den Kontakt zu Formel-1-Rennleiter Niels Wittich gesucht und sich für sein Verhalten entschuldigt. Es habe ein "sehr konstruktiver Dialog" stattgefunden, der über den Inhalt der Fahrerbesprechung hinausgegangen sei.
"Die Sportkommissare glauben, dass ein solcher Verstoß trotzdem nicht straffrei bleiben kann. Die Informationen aus dem Bericht des Rennleiters gelten aber als strafmindernd." Und sofern sich Vettel in der restlichen Formel-1-Saison 2022 keine weiteren Verstöße gegen die genannten Artikel leistet, wird die Zahlung der 25.000 Euro nicht fällig.
Untersuchungen gegen sieben Fahrer nach dem Sprint
Im Anschluss an das Sprintrennen in Spielberg haben die Sportkommissare übrigens noch sieben Fahrer aufgrund von Regelverstößen in der Startphase vorgeladen, darunter auch erneut Vettel. Ihnen allen wird vorgeworfen, sie hätten während der zweiten Aufwärmrunde unerlaubterweise Nachrichten von ihren Teams ins Cockpit erhalten.
Dies stehe im Widerspruch zu Artikel 33.1 des Sportlichen Reglements, wo es heißt: "Der Fahrer muss das Auto alleine und ohne Hilfe fahren."
Folgende Fahrer müssen sich dafür vor den FIA-Sportkommissaren verantworten: Esteban Ocon (Alpine), Sergio Pérez (Red Bull), Daniel Ricciardo (McLaren), George Russell (Mercedes), Mick Schumacher (Haas), Lance Stroll (Aston Martin), Sebastian Vettel (Aston Martin).

