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Doping-Sperre für russischen Ex-Biathlon-Star

Biathlon-Star Ekaterina Glazyrina ist erneut wegen eines Doping-Verstoßes gesperrt worden
Biathlon-Star Ekaterina Glazyrina ist erneut wegen eines Doping-Verstoßes gesperrt worden
Foto: © imago sportfotodienst
28. März 2022, 09:03
sport.de
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Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat bei der russischen Ex-Biathletin Ekaterina Glazyrina nachträglich einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln festgestellt. Das Urteil hat drastische Folgen für die Athletin und wirkt sich auch auf die damalige Weltcup-Wertung aus.

Über die Entscheidung des CAS informierte die vom Weltverband IBU beauftragte Biathlon Integrity Unit (BIU). "Auch bei historischen Fällen werden wir alle Verstöße nachverfolgen. Wir werden alle zur Verantwortung ziehen, die die Integrität unseres Sports beschädigt haben", heißt es in dem Statement.

Demnach stellte der CAS bei Glazyrina die Nutzung einer "verbotenen Substanz und/oder Methode" im September 2013 fest. Die Untersuchung seit auf Grundlage von Daten aus dem Moskauer Testlabor durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) erfolgt.

Alle Biathlon-Ergebnisse von Ekaterina Glazyrina gestrichen

Glazyrina wurde deswegen für zwölf Monate rückwirkend ab dem 23. September 2020 gesperrt. Die Sperre ist also bereits abgelaufen.

Die IBU hatte die heute 34-Jährige bereits am 10. Mai 2017 zunächst provisorisch suspendiert und im Mai 2018 für zwei Jahre gesperrt.

Schon damals teilte der Biathlon-Weltverband mit, Glazyrina werde aus allen Ergebnislisten vom 19. Dezember 2013 bis 10. Februar 2017 gestrichen. Der CAS weitete diese Periode nun aus, beginnend mit dem 19. September 2013. Im Gesamtweltcup 2013/2014 hatte Glazyrina den 83. Platz belegt.

Biathlon-Weltcup 13/14 im Zeichen des Dopings

Der damalige Biathlon-Winter stand ohnehin im Zeichen des Dopings. Der Russin Olga Zaitseva wurden ihre Ergebnisse nachträglich gestrichen.

Wegen der daraus folgenden Punkteumverteilung zog die Norwegerin Tora Berger in der Gesamtabrechnung an der Finnin Kaisa Mäkarainen vorbei. Die IBU erklärte Berger und Mäkarainen schließlich zu gemeinsamen Siegerinnen des Gesamtweltcups.

Das CAS-Urteil gegen Glazyrina ist noch nicht rechtskräftig, sie kann dagegen noch Einspruch einlegen.

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