Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat dem Einspruch der ukrainischen Biathletin Olga Abramova gegen ihre Doping-Sperre weitgehend stattgegeben. Das teilte der CAS in Lausanne mit.
Der Biathlon-Weltverband IBU hatte die 28-Jährige im vergangenen November für ein Jahr gesperrt. Ihr war am 10. Januar 2016 die verbotene Substanz Meldonium nachgewiesen worden. Vom 4. Februar 2016 an war sie vorläufig suspendiert worden. Abramova hatte gegen ihre Sperre im Dezember Berufung eingelegt.
Der CAS entschied, dass ihr keine Schuld oder Nachlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Abramova hatte versichert, dass sie die Substanz nicht nach dem 1. Januar 2016 zu sich genommen hatte.
Seit Anfang vergangenen Jahres ist Meldonium verboten. Abramovas Ergebnisse zwischen dem 10. Januar und 3. Februar 2016 bleiben nach dem CAS-Urteil aber weiter gestrichen. Sie ist seit dem 4. Februar dieses Jahres wieder startberechtigt.
Nach Angaben des ukrainischen Verbandes vom Februar 2016 war Abramova das Mittel vom Arzt im November 2015 verordnet worden. Die gebürtige Russin startet seit 2012 für die Ukraine. Zur olympischen Gold-Staffel der Ukraine bei den Winterspielen 2014 in Sotschi gehörte sie aber nicht.
