Diese Entscheidung wird noch für einige Diskussionen sorgen: Die Weitspringerin Darya Klishina darf doch als einzige russische Leichtathletin an den Olympischen Spielen von Rio de Janeiro teilnehmen.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab am Montag dem Einspruch der Athletin gegen einen Ausschluss durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF statt. Die Athletin habe nachweisen können, dass sie im "relevanten Zeitraum" außerhalb von Russland Dopingkontrollen in Wettkampf- und Trainingsphasen absolviert habe, teilte die Ad-hoc-Kammer in ihrer ersten Urteilsbegründung mit. Siebenmeterspringerin Klischina kann damit am Dienstag in der Qualifikation an den Start gehen.
Dabei waren erst am Sonntagabend neue Details an die Öffentlichkeit geraten, die den Ausschluss der Weitspringerin bekräftigten. Nach "ARD"-Informationen sínd zwei Urinroben von Klishina aufgetaucht, bei denen die Behälter Spuren enthielten, die auf ein illegales Öffnen schließen lassen. Zudem soll eine dieser Proben neben der DNA von Klishina auch die einer weiteren Person enthalten haben.
Nach dem Bekanntwerden dieser Details hatte die IAAF reagiert und die ursprüngliche Teilnahmegenehmigung Klishinas zurückgezogen. Die Russin reichte gegen diese Entscheidung sofort Klage beim Internationalen Sportgerichtshof CAS ein, der nun entschied, die 25-Jährige doch starten zu lassen.
Kurz nachdem der Leichtathletik-Verband die Russin ausgeschlossen hatte, wandte sich Russlands Sportminister Vitali Mutko an die Öffentlichkeit und sprach von einer "bewussten Provokation" gegen den russischen Sport.

