Der südafrikanische Paralympics-Sieger Oscar Pistorius muss wegen Mordes für sechs Jahre ins Gefängnis.
Dieses Strafmaß verhängte das zweitinstanzliche Berufungsgericht in Pretoria rund vier Monate nach dem Schuldspruch gegen den 29-Jährigen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter am Valentinstag 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp "in krimineller Absicht" erschossen hat. Pistorius dagegen hatte stets seine Unschuld beteuert und angegeben, die Schüsse zur Abwehr mutmaßlicher Einbrecher abgefeuert zu haben.
Im Gerichtssaal hatte der 29-jährige Südafrikaner angeboten, gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Die Richterin sagte, dass dies eine "noble Geste" von ihm sei, aber eine "Bestrafung ist nicht das, was man sich aussucht zu tun - sie sollte schmerzhaft sein."
Weiterhin führte sie aus, dass es "erhebliche und zwingende Gründe" gebe, um von der 15-jährigen Mindeststrafe für Mord abzuweichen. Als Beispiel nannte sie die Tatsache, dass nicht klar sei, ob "Pistorius beabsichtigt hatte, seine Freundin zu töten."
