Nach dem 2:1-Auswärtssieg von Borussia Dortmund beim 1. FC Köln stand einmal mehr der Schiedsrichter im Fokus. Gleich drei Entscheidungen von Daniel Siebert, der über weite Teile der leicht zu leitenden Partie keinen guten Eindruck hinterließ, liefern Gesprächsstoff. Der DFB meldete sich am Sonntag zu Wort.
Schon kurz vor dem Pausenpfiff hatte der VAR zuungunsten des 1. FC Köln erstmals eingegriffen. VAR Benjamin Cortus schickte Siebert nach einem Foul von Jamai Simpson-Pusey an Maximilian Beier an den Monitor, nachdem der Berliner einen Tritt des Kölners in die Achillessehne zunächst nur mit Gelb bestraft hatte.
Nach Ansicht der Bilder korrigierte sich Siebert und zeigte dem Engländer die Rote Karte - eine korrekte Entscheidung, wie aus einer Stellungnahme der Sportlichen Leitung der DFB Schiri GmbH am Sonntag hervorgeht. "Zu Recht" habe der VAR beim Foulspiel von Simpson-Pusey eingegriffen, teilte man auf "SID"-Nachfrage mit.
"Erneut korrekt" sei auch der Eingriff in der 66. Minute gewesen. Siebert hatte aus dem Spiel heraus auf Elfmeter für den BVB entschieden, nachdem FC-Verteidiger Cenk Özkacar und Fabio Silva im Strafraum bei einem Schussversuch des Dortmunders zu Boden ging. Da der Türke jedoch zunächst den Ball streifte, entschied Siebert - nach Blick auf den Monitor - auf Ab- statt Strafstoß.
"Intervention des VAR wäre angebracht gewesen"
Nicht einverstanden ist der DFB jedoch mit der Entscheidung, der sämtliche Fässer im Müngersdorfer Stadion am Samstagabend in der Nachspielzeit zum Überlaufen brachte. Getrieben von den eigenen Fans rannte der 1. FC Köln am Samstag mit zehn Mann bis tief in die Nachspielzeit gegen den BVB an. Noch während seine Mannschaft vergeblich auf den späten Ausgleich drängte, tobte Köln-Trainer Lukas Kwasniok an der Seitenlinie.
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Auslöser des Ärgers war eine Entscheidung von Schiedsrichter Siebert, der ein deutliches Handspiel des Dortmunders Yan Couto in der Nachspielzeit nicht mit einem Elfmeter ahndete. Dass weder Siebert noch VAR Cortus den auch auf TV-Bildern klar erkennbare Regelverstoß wahrnahmen, rechtfertigt auch der DFB nicht.
"Zwar war Yan Coutos Orientierung zum Ball dadurch eingeschränkt, dass der unmittelbar vor ihm postierte Kölner Bülter hochsprang und den Ball knapp verpasste. Dennoch war der Ball für den Dortmunder aufgrund der großen Distanz erwartbar, zumal er seine Richtung nicht änderte. Zudem war Yan Coutos Arm vom Körper abgespreizt", erläuterte man die Szene.
Das für den Aufsteiger bittere Fazit: "Deshalb spricht aus unserer Sicht so deutlich mehr für eine Bewertung des Handspiels als strafbar, dass eine Intervention des VAR angebracht gewesen wäre."




























