Der Rechtsstreit zwischen Aufsichtsratsmitglied Ender Ulupinar und dem Ehrenrat des FC Schalke 04 geht in eine weitere Runde.
Wie die "WAZ" berichtet, ließ der Ehrenrat durch den Schalker Vorstand nach zwei Entscheidungen des Landgerichts Essen zugunsten von Ulupinar erneut Berufung einlegen.
Das Verfahren geht nun vor dem Oberlandesgericht Hamm weiter, bestätigte das Landgericht gegenüber der Regionalzeitung.
Stein des Anstoßes ist ein Facebook-Post von Ulupinar aus dem Mai 2025, in dem dieser S04-Aufsichtsatschef Axel Hefer kritisierte. Der Klub-Chef hatte zuvor personelle Konsequenzen in der Schalker Führung nach der verkorksten Saison 2024/2025 ausgeschlossen.
Hefers Aussagen spiegelten nicht seine "Sicht auf die Lage wider", schrieb Ulupinar damals und forderte eine "kompromisslose, schonungslose, ehrliche Aufarbeitung" und die persönliche Übernahme von Verantwortung - Äußerungen, die laut Ehrenrat "vereinsschädigend bzw. satzungs- und leitbildwidrig" waren.
Der Gelsenkirchener Unternehmer habe nach Ansicht des Ehrenrats "interne Vorgänge und Abstimmungsprozesse des Aufsichtsrats" offenbart, zitiert die "WAZ" aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Essen.

FC Schalke 04: Ehrenrat möchte "Klarheit erlangen"
Ulupinar wehrte sich gegen die Vorwürfe. Gegen den Beschluss des Ehrenrats, ihn für seine Äußerungen zu verwarnen, beantragte er mit Hilfe eines Anwalts eine einstweilige Verfügung.
Zweimal gab ihm das Landgericht recht. Die Verwarnung sei formell rechtswidrig, weil Ulupinar nicht die Möglichkeit einer Anhörung eingeräumt wurde, hieß es in der Begründung.
Gegen die erste Entscheidung hatte der Ehrenrat ebenfalls Berufung eingelegt. Nun folgte der erneute Einspruch.
"Das Verfahren ist unter anderem aus formellen Gründen vom Landgericht Essen beendet worden. Grund dafür sind insbesondere Fragen, wie die Vereinssatzung im betroffenen Abschnitt anzuwenden ist. Der Ehrenrat möchte nun im Sinne des Vereins Klarheit darüber erlangen, wie die Satzung in Zukunft anzuwenden ist und hat auf dieser Grundlage Berufung eingelegt", begründete das Gremium diesen Schritt.



























