Lennart Karl ist beim FC Bayern nach mehreren starken Auftritten und zwei Traumtoren in der Champions League und in der Bundesliga derzeit in aller Munde. Zuletzt schossen zudem schon zahlreiche Transfer-Gerüchte um den Teenager ins Kraut. Könnte der 17-Jährige die Münchner gar via Ausstiegsklausel verlassen?
Von außen sieht erst einmal alles gut aus: Der aktuelle Vertrag von Lennart Karl beim FC Bayern ist noch bis 2028 datiert, mit seinem 18. Geburtstag, den der Überflieger im Februar kommenden Jahres feiert, soll das Arbeitspapier in einen Profivertrag umgewandelt und zudem verlängert werden, wie es zuletzt in unterschiedlichen Medienberichten hieß.
Aber: Könnte Karl die Münchner möglicherweise noch vorher via Ausstiegsklausel verlassen? Interessenten gibt es jetzt schon genug. Über eine solche Wechselmöglichkeit wurde zuletzt spekuliert. Wie aber im "Bild"-Podcast "Bayern Insider" berichtet wird, gibt es diese Option bei Karl nicht - und es wird sie auch nicht nach der anstehenden Verlängerung geben.
Zwar gebe es Vereine aus England, die Interesse zeigen. Im Podcast werden konkret Manchester City und der FC Arsenal genannt, die Karls Weg genau beobachten sollen. Auch aus Spanien sollen Top-Klubs die Fühler ausgestreckt haben.
Aber: "Es ist bei ihm so: der Vertrag wird umgewandelt, wenn er dann im Februar 18 wird, ist der Vertrag bis 2029 gültig", sagte "Bild"-Reporter Tobias Altschäffl und bestätigte damit auch Berichte von "kicker" und "Sky", die ebenfalls von der neuen Laufzeit schrieben.
Karl werde nach der Verlängerung dann mehr verdienen als jetzt.
FC Bayern: Lennart Karl winkt aufgestocktes Gehalt
Wie viel das aktuell ist, ist nur wenig bekannt. Das Portal "capology.com" geht von einem Jahressalär von 750.000 Euro aus. Ab dem kommenden Jahr dürften Karl andere Sphären winken.
"Wenn er so weiterspielt wie zuletzt, wird da auch noch mal nachverhandelt, dann könnte er noch ein bisschen mehr bekommen", machte Altschäffl dem Bayern-Supertalent Hoffnungen auf noch größere Sprunge.
Klar sei aber auch dann: "Keine Ausstiegsklausel."






























