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Staatsanwalt bestätigt weitere Verdachtsmomente

Enthüllt: Teamkolleginnen sagten gegen Julia Simon aus

Biathlon-Star Julia Simon wurde rechtskräftig verurteilt
Biathlon-Star Julia Simon wurde rechtskräftig verurteilt
Foto: © IMAGO/MATHIAS BERGELD
25. Oktober 2025, 19:37
sport.de
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Die wegen Diebstahl und Betrug seit Freitag rechtskräftig verurteile Julia Simon hat sich womöglich noch mehr zu Schulden kommen lassen, als vor Gericht zur Sprache kam. Das deutete der mit dem Fall betraute Staatsanwalt gegenüber französischen Medien an.

Wie der Staatsanwalt erklärte, haben zwar "nur" Justine Braisaz-Bouchet und zwei weitere Personen aus dem Umfeld des französischen Biathlon-Teams Klage gegen Julia Simon eingereicht. Gleichwohl sei im Zuge der Ermittlungen rausgekommen, dass auch andere Athletinnen der Mannschaft die zehnmalige Weltmeisterin im Verdacht hatten, sie bestohlen zu haben.

Namentlich nannte der Staatsanwalt die beiden Schwestern Anaïs und Chloé Chevalier, Caroline Colombo sowie Lou Jeanmonnot.

Jeanmonnot und Co. sagen gegen Simon aus

Die beiden Chevalier-Schwestern hätten von dem Verlust einiger persönlicher Gegenstände sowie eines 50-Euro-Scheins berichtet. Auch Colombo habe erklärt, ihr sei Geld entwendet worden. Jeanmonnot wiederum habe gegenüber den Ermittlern gesagt, dass persönliche Dinge von ihr verschwunden seien, als sie sich ein Hotelzimmer mit Simon teilte. 

Für die Gerichtsverhandlung am Freitag spielten diese Aussagen letztlich jedoch keine Rolle, da keine der vier Biathletinnen eine Beschwerde einlegte und den Verband darüber in Kenntnis setzte. Im Fall der anderen Klage-Parteien war dies anders.

Biathlon-Star Simon drohte Mega-Strafe

Die Ermittler stellten im Rahmen ihrer Untersuchung fest, dass Simon mit gestohlenen Kreditkarten Gegenstände im Wert von rund 3000 Euro kaufte. Darunter waren ein Abo für ein VPN im Wert von rund 90 Euro, GoPro-Zubehör im Wert von knapp 2500 Euro, eine Bestellung bei Zalando im Wert von 375 Euro sowie weitere kleinere Artikel. 

Die Maximalstrafe gemäß dem französischen Gesetz wären eine fünfjährige Gefängnisstrafe sowie eine Strafzahlung in Höhe von 375.000 Euro gewesen. Letztlich kam Simon noch mit einem blauen Auge davon. Sie erhielt eine zweimonatige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Strafzahlung in Höhe von 20.000 Euro aufgebrummt.

Ob der zehnmaligen Biathlon-Weltmeisterin noch weitere Konsequenzen von Verbandsseite drohen, steht noch nicht fest. In einer Stellungnahme erklärte der Verband am Freitagabend, sich zeitnah dazu äußern zu wollen.   

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